Serviceseite Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter
Auf dieser Serviceseite gibt es Informationen zum Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter.
Der Rechtsanspruch wird aufwachsend ab dem Schuljahr 2026/2027 eingeführt. Ab dann haben alle Kinder der ersten Klassen einen Anspruch auf ganztägige Betreuung. In den darauffolgenden Jahren wird der Anspruch aufsteigend für die Klassenstufen 2 bis 4 erweitert. Ab 2029/2030 steht dann allen Kinder eine Ganztagsbetreuung zu. Der Rechtsanspruch besteht an fünf Werktagen pro Woche (Montag bis Freitag) im Umfang von acht Stunden täglich. Vorgesehen ist eine jährliche vierwöchige Schließzeit in den Ferien.
Welcher der folgenden Punkte trifft auf Sie zu:
- Das Kind geht (bald) an eine Ganztags-Grundschule: Dann kann es hier » für die Ganztagsangebote in Oldenburger Grundschulen angemeldet werden ».
- Das Kind geht bald an eine Halbtags-Grundschule und ich benötige nur mehr Betreuung in den Ferien: Dann kann es hier » zum zentralen Ferienangebot angemeldet werden ».
- Das Kind geht bald an eine Halbtags-Grundschule und ich benötige mehr Betreuung in der Schulzeit oder in der Schulzeit und den Ferien: Dann kann hier » eine Anfrage für einen neuen Schulplatz an einer Ganztagsschule gestellt werden.
- Das Kind geht bald an eine Förderschule: Dann gibt es hier » Informationen über das Ferienangebot an den Förderschulen der Stadt Oldenburg.
Weitere Hinweise finden Sie bei den Fragen und Antworten ».